Hausordnung (F10)
Der F10 Sports- & Fitnessclub und der H-Club (nachfolgend Fitnessstudio und/oder H-Club), jeweils betrieben durch die Teamsport Linz Sportanlagengesellschaft mbH, Further Straße 13, 4040 Linz (im Folgenden Betreiberin), vereinbart als Betreiberin, aber auch als Vermieterin die folgende verbindliche Hausordnung mit ihren Mietern, deren Mitarbeitern, Gästen, Besuchern, Mitgliedern im Fitnessstudio und im H-Club und allen Kunden, Partnern und Lieferanten (im Folgenden Benutzer).
Für Mieter, welche einzelne Kursstunden- und/oder auch tageweise die Studios 1-4 bzw. die große Halle oder andere Räumlichkeiten für Tagesveranstaltungen anmieten, gelten zusätzlich zu dieser Hausordnung alle in der separat ausgefertigten „Studionutzungsvereinbarung“ angeführten Rahmenbedingungen.
Es liegt im gemeinsamen Interesse des Wohlbefindens, der Sauberkeit und Hygiene, sowie der Sicherheit aller Benutzer diese Hausordnung zu befolgen.
1) Anerkennung der Hausordnung
Mit Abschluss des Fitnessvertrags oder eines Mietvertrags erkennen alle Benutzer die gegenständliche Hausordnung ausdrücklich an und verpflichten sich, diese einzuhalten. Die Hausordnung liegt zur jederzeitigen Einsicht an der Rezeption der Betreiberin auf.
2) Haftung
Die Betreiberin haftet für Schäden an Personen bei jeder Art von Verschulden. Bei sonstigen Schäden, die nicht an Personen entstanden sind, haftet die Betreiberin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für den Diebstahl von persönlichen Gegenständen des Benutzers, wenn der Benutzer seine Gegenstände grob fahrlässig oder unzureichend sicher verwahrt (z.B. den Spind nicht abschließt oder Wertgegenstände frei zugänglich belässt).
3) Verhaltensregeln
Die Betreiberin legt Wert auf höfliche und zuvorkommende Umgangsformen im Fitnessstudio bzw. im H-Club. Das gilt nicht nur für ihre Mitarbeiter, sondern auch für ihre Mitglieder, Gäste, Besucher, Lieferanten und Kunden.
Insbesondere in den Bereichen der Umkleide ist die Privatsphäre des Einzelnen strikt zu respektieren. Die Abgrenzung der Damen- und Herrenbereiche ist zwingend einzuhalten.
Während des Aufenthaltes und der Sportausübung im Fitnessstudio bzw. im H-Club ist darauf zu achten, dass andere Benutzer durch das eigene Verhalten nicht belästigt, oder beeinträchtigt werden. Unnötiger Lärm, unnötige Belästigung und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern sind zu unterlassen.
Stellt ein Benutzer eine Gefährdung und/oder wesentliche Belästigung (wie etwa verbale oder physische Aggressivität oder Belästigung) anderer Mitglieder, trotz Ermahnung durch die Betreiberin oder ihre Mitarbeiter nicht ab, so kann der Benutzer bis zum Ablauf des Tages, an dem die Belästigungs- oder Gefährdungshandlung gesetzt wurde aus den Räumlichkeiten des Fitnessstudios verwiesen werden.
4) Foto- und Videoaufnahmen
Die Anfertigung von Fotos und/oder Videos ist ausschließlich nur auf den Trainingsflächen und auch dort nur dann erlaubt, wenn keine anderen unbeteiligten Personen darauf abgebildet werden. Andernfalls bedarf es der vorherigen Einwilligung der daran unbeteiligten Personen.
In den Umkleide- und Nassbereichen, sowie im Sauna- und Wellnessbereich ist die Verwendung von Kameras für Foto- und Videoaufnahmen (auch Smartphones etc.) generell ausdrücklich verboten!
5) Umkleiden und Verwahrung von Bekleidung und Wertgegenständen
Die Benutzer haben dafür zu sorgen, dass die Verwahrung ihrer Bekleidung und sonstiger mitgebrachter Gegenstände in den dafür vorgesehenen Garderobenschließfächern stattfindet. Eine über die Dauer des Aufenthalts hinausgehende Nutzung der Spinde ist nicht erlaubt.
Für die dauerhafte Aufbewahrung privater Trainings- und Sportutensilien bietet die Betreiberin den Benutzern Mietspinde im Stiegenhaus (EG) an. Bei Bedarf stehen die Mitarbeiter der Betreiberin gerne zur Verfügung.
6) Sauberkeit und Regeln zur Verwendung von Sportschuhen im Fitnessstudio und im H-Club
Das Betreten sämtlicher Sportflächen des Fitnessstudios und des H-Club und aller 4 Studios ist ausdrücklich und ausnahmslos nur mit sauberen Hallenschuhen erlaubt. Es dürfen nur saubere Sport-Hallenschuhe mit heller bzw. spezieller, nicht abfärbender/reibender Sohle verwendet werden. Benutzer, die verschmutztes Schuhwerk und/oder Schuhwerk mit abfärbender/reibender Sohle tragen, dürfen nach einmaliger Ermahnung durch die Betreiberin vom Fitnessbereich verwiesen werden und diesen erst mit entsprechendem Schuhwerk wieder benutzen. Sofern ein (zumindest eingeschränktes) Training alternativ mit Socken oder Turnpatschen möglich und nicht aus sicherheitstechnischen Gründen gefährlich ist, wird dem Benutzer dies ermöglicht.
Die Benutzer werden ersucht die Fitness-, Tanz- und Sportflächen, Umkleideräume und Sanitäranlagen immer so sauber, wie sie diese vorgefunden haben, zu verlassen. Vielen Dank dafür!
7) Sportbekleidung
Die Ausübung des Trainings- bzw. der anderen Sport- und Bewegungsarten ist nur in dafür geeigneter, sauberer und geruchsneutraler Bekleidung gestattet. Für das Fitnesstraining ist zusätzlich immer ein sauberes und ausreichend großes Handtuch, das gleichzeitig als Sitzunterlage und als Rückenlehne geeignet ist, mitzuführen.
Unter Rücksicht auf das besondere Hygienekonzept der Betreiberin wird höflich ersucht, die im Startpaket enthaltenen Trainings-Handschuhe auf der gesamten Trainingsfläche zu verwenden.
Für Hyrox-, Functional-, Cardio- und Hybrid-Trainingseinheiten empfiehlt die Betreiberin die Verwendung von Funktionskleidung, die sowohl für intensive Ausdauerbelastungen als auch für Kraft- und Mobilityübungen geeignet ist. Generell werden die Benutzer ersucht, bei allen Trainingseinheiten auf eine der Belastung angemessene Bekleidung zu achten.
8) Besichtigungen der Räume und Trainingszonen des F10
Die Besichtigung aller Räume des H-Club und des Fitnessstudios erfolgt ausschließlich in Begleitung eines Mitarbeiters der Betreiberin. Die Betreiberin ersucht um Verständnis, dass Nass- und Umkleideräume, wie auch der Sauna- und Wellnessbereich nur mit Zustimmung der anwesenden Gäste besichtigt werden können. Alternativ bietet die Betreiberin auf ihrer Website auch einen virtuellen 360-Grad-Panoramarundgang an.
9) Trainingsgeräte und Trainingsräume
Jede Art von Sport- und das Fitnesstraining ist so auszuüben, dass die anderen Mitglieder hierdurch nicht beeinträchtigt werden. Dabei ist insbesondere auf eine störende Geräuschentwicklung (wie lautes Rufen, Ächzen und Stöhnen beim Krafttraining) möglichst zu verzichten.
Das Fitnessstudio und der H-Club bieten modern ausgestattete Bereiche für Hybrid-Training sowie eine speziell eingerichtete HYROX-Trainingszone. Diese verbindet funktionelles Training sowie Cardio- und Kraftübungen. Die Benutzer werden ersucht, die Geräte nach der Nutzung zu reinigen und die Flächen für nachfolgende Sportler freizumachen. Bei intensiven Workouts wie HYROX (z. B. Schlittenziehen, Wall Balls, Burpee Broad Jumps) ist die Rücksichtnahme auf andere Mitglieder besonders wichtig. Die Benutzer werden ersucht, hierfür nur die dafür vorgesehenen Zonen zu nutzen und die Übungen kontrolliert und sicher auszuführen.
Die Betreiberin unterstützt moderne Trainingsformen, die Kraft, Ausdauer, Koordination und Beweglichkeit vereinen. Die HYROX-Workouts im H-Club sind so konzipiert, dass sie auch in Gruppensettings durchgeführt werden können. Alle Teilnehmer werden ersucht, die Hinweise der Trainer zu beachten, den Trainingsbereich nicht zu blockieren und die Übungen stets mit Rücksicht auf andere Mitglieder auszuführen.
10) Bedienung haustechnischer Geräte und öffnen der Fenster
Die Bedienung aller haustechnischen Einrichtungen, insbesondere der Lichtanlagen, die Saunasteuerung und der Beschattungsanlagen, wie auch das Öffnen von Fenstern im Bedarfsfall obliegt ausschließlich den Mitarbeitern der Betreiberin.
Unter Rücksicht auf hohe Temperaturunterschiede im Hochsommer, aber auch in der kühlen Jahreszeit müssen alle Fenster und Türen im Fitnessstudio und um H-Club geschlossen bleiben, wenn der Temperaturunterschied zwischen Innen- und Außentemperatur mehr als 6 Grad beträgt. Das Haus, in dem sich das Fitnessstudio und der H-Club befinden, verfügt über eine hochmoderne, leistungsstarke und vollautomatische Lüftungsanlage und in den besonders exponierten Bereichen zudem über eine leistungsstarke Klimaanlage.
11) Das Rauchen ist strengstens verboten
Im gesamten Gebäude, in dem sich das Fitnessstudio und der H-Club befinden, besteht ein uneingeschränktes Rauchverbot.
Einzige Ausnahmen bilden die im dafür ausgewiesenen Außenbereich vor dem Haupteingang und auf der Saunaterrasse bzw. der Außenanlage südlich des Hauses eingerichteten Raucherzonen. Es wird ersucht, die dort befindlichen Aschenbecher zu benutzen und die Asche nicht auf den Boden fallen zu lassen.
12) Speisen und Getränke
Die Verwendung von Glasbehältern bzw -flaschen ist aus sicherheitstechnischen Gründen verboten! Der Verzehr von Speisen ist auf der Trainingsfläche nicht gestattet.
13) Mobiltelefone
Das Telefonieren (auch mit Headsets etc.) ist im Trainingsbereich und in den Umkleide- sowie Nass- und Ruhezonen, insbesondere auch im Sauna- und Wellnessbereich, unter Rücksichtnahme auf die anderen Besucher nicht erwünscht und möglichst zu unterlassen.
14) Alarm- und Brandmeldeanlange, Videoüberwachung
Alle Benutzer nehmen zur Kenntnis, dass das Fitnessstudio aus Sicherheitsgründen mit einer automatischen Alarm- und Rauchmeldeanlage ausgestattet ist.
Im Falle des Brandalarms ist unbedingt den Anweisungen der Mitarbeiter der Betreiberin Folge zu leisten!
Alle Räumlichkeiten, außer die Umkleide- und Nassbereiche, sowie der Sauna- und Wellnessbereich und die Massage- und Therapieräume, im Fitnessstudio und im H-Club sind zur Sicherheit der Benutzer mit einem Videoüberwachungssystem ausgestattet.
15) Parkplatzbenutzung / Parkraumbewirtschaftung
Den Benutzern steht eine große Anzahl an Parkplätzen auf den ausgewiesenen Parkplätzen an der Furtherstraße 10, 4040 Linz, zur Verfügung. Es gilt auf allen Parkplätzen und Zufahrtswegen die StVO.
Die Parkplätze werden im Rahmen einer Parkraumbewirtschaftungsvereinbarung von einer Drittfirma verwaltet und bewirtschaftet, welche daher auch Vertragspartner für alle Benutzer des Parkplatzes ist. Weitere Details und Informationen können den Informationstafeln an allen Zufahrten zum Betriebsgelände entnommen werden.
Die Betreiberin stellt jedoch allen Kunden des Fitnessstudios, welche über eine Halbjahres- oder Jahresmitgliedschaft verfügen für einen Besuch im Fitnessstudio täglich eine kostenlose (durchgehende) Parkzeit von bis zu maximal 3,5 Stunden zur Verfügung. Vertragskunden des H-Clubs mit einer Halbjahres- oder Jahresmitgliedschaft stehen täglich 2,5 Stunden kostenlose Parkzeit während eines Besuchs im H-Club zur Verfügung. Für die kostenlose Inanspruchnahme ist unbedingt die vorherige Hinterlegung / Registrierung eines Kennzeichens je Mitglied erforderlich. Die Mitarbeiter der Betreiberin helfen den Benutzern gerne dabei. Erst nach Hinterlegung des Kennzeichens ist der Parkvorgang für diese Zeitspanne kostenlos. Eine über diese Zeiträume hinausgehende Parkzeit wird mit € 0,50 je angefangener ½ Stunde verrechnet. Über die App, bzw. den Automaten am Parkplatz können sich die Benutzer jederzeit über die tatsächliche Parkdauer und die möglichen Kosten informieren.
Das kostenlose Parken für die genannte Zeitdauer ist ausschließlich mit dem vom Benutzer angegebenen bzw registrierten Kennzeichen möglich, andernfalls werden die Gebühren zum angegebenen Tarif mit Beginn der Parkzeit verrechnet. Die Betreiberin hilft gerne bei der Registrierung des Kennzeichens.
Fahrräder, Scooter, etc. dürfen ausnahmslos nur auf den markierten Fahrradabstellplätzen abgestellt werden. Im Bereich des Eingangs oder an sonstigen nicht ausdrücklich dafür markierten Plätzen unerlaubt abgestellte Fahrräder, Scooter, etc. dürfen von der Hausverwaltung jederzeit entfernt und auf den dafür vorgesehenen Abstellplatz verbracht werden.
16) Tiere
Das Mitbringen von Tieren in das Fitnessstudio und in den H-Club ist verboten.
17) Freihaltung der Fluchtwege
Sämtliche Fluchtwege, Stiegen-, Notausgänge und beschilderte Notausgangszonen im Gebäudeinneren sind freizuhalten und dürfen zu keinem Zeitpunkt mit Geräten, Gewichten oder anderen Gegenständen verstellt werden.
18) Anweisungen der Mitarbeiter
Alle Mitarbeiter der Betreiberin üben gegenüber den Benutzern das Hausrecht aus. Soweit es zur Einhaltung der Regelungen im Fitnessvertrag bzw. der Regelungen im Vertrag zur Nutzung des H-Club, oder zur Hintanhaltung einer Gefährdung oder Schädigung der Benutzer erforderlich ist, ist den Anweisungen und Hinweisen der Mitarbeiter der Betreiberin sowie der im Gebäude angebrachten schriftlichen Hinweise und Sicherheitsanleitungen Folge zu leisten bzw. sind diese entsprechend zu beachten.
In unserem Haus legen wir großen Wert auf Sauberkeit und Ordnung, damit Sie sich bei uns wohlfühlen können!
Für die Geschäftsführung des F10 Sport- & Fitnessclub
Stand April 2026